Freiwillige Ganztagsschule
Die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) an der Erweiterten Realschule Spiesen-Elversberg ist eine Kooperation zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Ministerium für Bildung sowie der Schule.
In der Nachmittagsbetreuung der FGTS 2011 werden die SchülerInnen der Klassenstufen 5 bis 10 an Schultagen von Unterrichtsende bis 17.00 Uhr betreut. In den Schulferien ist eine ganztägige Betreuung (beitragsfrei bei Modell 1, kostenpflichtig bei Modell 2) bis auf 26 Schließtage im Schuljahr gewährleistet. Jede lange Gruppe (Modell 1) wird von einer fest angestellten pädagogischen Fachkraft betreut, die das ganze Schuljahr als Bezugsperson für die SchülerInnen und ihre Eltern zur Verfügung steht.
Beratung von Schülern zur Bewältigung ihrer täglichen Probleme.
Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen wie z.B. Motivation, Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Konfliktlösefähigkeit.
Förderung und Hilfestellung bei den Hausaufgaben zur schulischen Stabilisierung.
Motivation zur Annahme von Angeboten im Gemeinwesen.
Kontakt vor Ort
Birgit Caspary
birgit.caspary@asb-saarland.de
06821/9700-25
Verwaltung
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Saarland e.V.
Kurt-Schumacher-Str. 18
66130 Saarbrücken
0681/96 73 40
Ansprechpartner
Lisa Kurz – Freiwillige Ganztagsschule
ASB Landesverband Saarland e.V.
0157/71497642
Schulstandort
Gemeinschaftsschule Spiesen-Elversberg
Albert-Schweitzer-Schule
Am Ring 39a
66583 Spiesen-Elversberg
06821/9700-0
Im Schuljahr 2019/2020 bietet die FGTS zwei verschiedene Modelle an:
Modell 1: lange Gruppen
Betreuung an Schultagen bis 17.00 Uhr und Ferienbetreuung
60 € monatlicher Elternbeitrag ohne Geschwisterermäßigung
40 € monatlicher Elternbeitrag mit Geschwisterermäßigung
Modell 2: kurze Gruppen
Betreuung an Schultagen bis 15.00 Uhr und Ferienbetreuung
Betreuung an Schultagen kostenfrei
30 € monatlicher Elternbeitrag ohne Geschwisterermäßigung
20 € monatlicher Elternbeitrag mit Geschwisterermäßigung
Für jede Mahlzeit werden 4 € berechnet.
Eine Bezuschussung durch das zuständige Jugendamt ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.