Freiwillige Ganztagsschule
Die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) an der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule Spiesen-Elversberg ist eine Kooperation zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Schulträger Landkreis Neunkirchen sowie der Schule.
In der Nachmittagsbetreuung der FGTS werden die SchülerInnen der Klassenstufen 5 bis 10 an Schultagen von Unterrichtsende bis 17.00 Uhr betreut. Dabei werden zwei Modelle angeboten.
Modell 1 – lange Gruppe: bis 17:00 Uhr
Modell 2 – kurze Gruppe: bis 15:15 Uhr
In den Schulferien ist eine ganztägige Betreuung (beitragsfrei bei Modell 1, kostenpflichtig bei Modell 2) bis auf 26 Schließtage im Schuljahr gewährleistet. Jede lange Gruppe (Modell 1) wird von einer fest angestellten pädagogischen Fachkraft betreut, die das ganze Schuljahr als Bezugsperson für die SchülerInnen und ihre Eltern zur Verfügung steht.
Beratung von Schülern zur Bewältigung ihrer täglichen Probleme.
Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen wie z.B. Motivation, Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Konfliktlösefähigkeit.
Förderung und Hilfestellung bei den Hausaufgaben zur schulischen Stabilisierung.
Motivation zur Annahme von Angeboten im Gemeinwesen.
Kontakt vor Ort
Birgit Caspary
fgts-spiesen-elversberg@gse-saar.de
06821/9700-25
Verwaltung
GSE des ASBmbH
Poststrasse 7
66557 Illingen
06825/ 40368-0
Ansprechpartner
Ralf Cloß – Projektsteuerung Ganztagsschule
GSE des ASBmbH
06825/40368-67
Schulstandort
Gemeinschaftsschule Spiesen-Elversberg
Albert-Schweitzer-Schule
Am Ring 39a
66583 Spiesen-Elversberg
06821/9700-0
Die FGTS bietet zwei verschiedene Modelle an:
Modell 1: lange Gruppen
Betreuung an Schultagen von 12:30 Uhr bis 17.00 Uhr und Ferienbetreuung
60 € monatlicher Elternbeitrag ohne Geschwisterermäßigung
40 € monatlicher Elternbeitrag mit Geschwisterermäßigung
Modell 2: kurze Gruppen
Betreuung an Schultagen von 12:30 Uhr bis 15.15 Uhr und Ferienbetreuung
30 € monatlicher Elternbeitrag ohne Geschwisterermäßigung
20 € monatlicher Elternbeitrag mit Geschwisterermäßigung
Für jede Mahlzeit werden 4 € berechnet.
Eine Bezuschussung durch das zuständige Jugendamt ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.